Menu

Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zum Deutschen Musikfest wird den nachfolgenden Bedingungen sowie den Datenschutzbestimmungen zum Deutschen Musikfest zugestimmt.

1. Anmeldevorgang

Die Anmeldung von Orchestern zur Teilnahme am Deutschen Musikfest erfolgt in drei Stufen.

1. Stufe von 01.03.2024 bis 31.12.2024:

Erhebung der Orchesterdaten und Teilnahme- bzw. Übernachtungswünsche. Hier wird bereits festgelegt, an welchen Veranstaltungsformaten (Wettbewerbe, Wertungsspiele etc.) die Orchester teilnehmen möchten.

2. Stufe von 01.08.2024 bis 31.12.2024:

Meldung der Musiktitel für Wertungsspiele und Wettbewerbe.

3. Stufe von 01.01.2025 bis 31.03.2025:

Erhebung der verbindlichen, detaillierten Zahlen der teilnehmenden Orchestermitglieder und die verbindliche Anmeldung für Gruppenunterkünfte und -verpflegung sowie die Bestellung von Merchandisingprodukten.

Registrierung und Anmeldebestätigung:

Die Anmeldung von Orchestern ist nur über die Onlineanmeldung auf der Internetseite www.deutsches-musikfest.de möglich. Nach dem Absenden der Anmeldedaten wird eine automatische Eingangsbestätigung generiert und an die angegebene Kontakt-E-Mail-Adresse versendet. Jede Anmeldung wird geprüft. Bei Rückfragen melden sich die Mitarbeitenden aus dem Organisationsbüro oder aus den Fachbereichen.

2. Teilnahmeberechtigt

Teilnahmeberechtigt sind Orchester, die über Mitgliedsverbände Mitglied der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e.V. (BDMV; Veranstalterin) sind, sowie Nichtmitglieder mit der erforderlichen Qualifikation (siehe hierzu Wertungsspiel- und Wettbewerbsordnungen unter www.deutsches-musikfest.de).

Jedes teilnehmende Orchester erhält je Orchestermitglied einen Teilnehmendenausweis, den jedes Orchestermitglied während des Deutschen Musikfestes bei sich zu tragen hat.

3. Servicepauschale und weitere Beiträge

3.1. Servicepauschale

Für die Teilnahme wird vom Veranstalter eine Servicepauschale je Orchester in folgender Höhe erhoben.

  • Servicepauschale pro Orchester ohne Teilnahme an Wettbewerben/Wertungsspielen

EUR 150,00

  • Servicepauschale pro Orchester mit Teilnahme an Wettbewerben/Wertungsspielen

EUR 150,00 + EUR 50,00
pro Teilnahme an einem Wertungsspiel/Wettbewerb/Meisterschaft

  • Servicepauschale pro Orchester bei Teilnahme nur am Sonntag mit Wertungsspiel

EUR 50,00

  • Bläserklassen (Direktteilnahme oder Videoeinreichung)

keine Servicepauschale

  • Teilnahme nur am Sonntag ohne Wertungsspiel

keine Servicepauschale

Die Servicepauschale wird zur Deckung veranstaltungsbezogener Kosten erhoben.
Die Bezahlung der Servicepauschale berechtigt die Teilnehmenden, vergünstigte Eintrittskarten zu kostenpflichtigen Konzerten im Rahmen der verfügbaren Kontingente zu erwerben. Hierzu sind bei Einlasskontrollen die Eintrittskarte und der Teilnehmendenausweis vorzuzeigen.

3.2. Beiträge für Gruppenunterkünfte

Die Übernachtung in Gruppenunterkünften erfolgt in Schulräumen und ist optional während des Anmeldevorgangs buchbar.

  • Übernachtung mit Frühstück pro Person und Nacht in Gemeinschaftsquartieren

EUR 25,00

Hinweis: Es gilt der Paketpreis für Übernachtung mit Frühstück; Einzelbuchung ist nicht möglich.

3.3. Beiträge für Gruppenverpflegung sowie für weitere optionale Leistungen

Die Gruppenverpflegung ist auf dem Volksfestplatz in Ulm geplant. Sie wird ab Donnerstagabend bis Sonntagmittag angeboten und ist optional während des Anmeldevorgangs buchbar

  • Gruppenverpflegung am Mittag und Abend pro Mahlzeit

EUR 10,00

4. Fälligkeit von Servicepauschale und Beiträgen

4.1. SEPA-Mandat

Alle anfallenden Servicepauschalen und Beiträge werden den teilnehmenden Orchestern per SEPA-Lastschrift berechnet. Ein entsprechendes Mandat wird der BDMV mit der Anmeldung erteilt.

4.2. Servicepauschale

Die Servicepauschale wird den teilnehmenden Orchestern im Februar 2025 in Rechnung gestellt und entsprechend eingezogen.

4.3. Beiträge für Gruppenunterkünfte sowie weitere Beiträge

Die Übernachtungs- und Verpflegungsbeiträge sowie alle weiteren mengenabhängigen Bestellungen werden den Orchestern auf Basis der verbindlich gemeldeten Teilnehmendenzahlen bzw. der entsprechenden Buchungen im April 2025 in Rechnung gestellt und entsprechend eingezogen.

5. Verbindlichkeit der Anmeldung, Korrekturen und Stornierungsbedingungen

Die abgegebene Anmeldung ist verbindlich.

Orchesterabmeldungen und Änderungen der Angaben sind unverzüglich per Mail an
anmeldung@deutsches-musikfest.de mittzuteilen.

Bei Orchesterabmeldungen nach dem 1. Februar 2025 werden 50 % der Servicepauschale erhoben. Bei Orchesterabmeldungen nach dem 1. April 2025 wird die volle Servicepauschale fällig.

Bereits berechnete Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für bereits gelieferte Leistungen können nicht storniert bzw. erstattet werden.

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen

Es besteht kein Anspruch auf die Teilnahme am DMF 2025 bzw. auf Planung an gewünschten Auftrittstagen, -orten oder die Auftrittsplanung für die gewünschten Veranstaltungen. Der Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldungen regelt bei begrenztem Teilnehmendenkontingent die Aufnahme in das Programm. Die Umsetzung der Programmplanung obliegt ausschließlich den Verantwortlichen der BDMV. Für die Teilnahme und die Durchführung der Veranstaltungen gelten die jeweiligen Ausschreibungen bzw. Veranstaltungsplanungen.

7. Meldung der teilnehmenden Orchestermitglieder

Bei Nutzung der Gruppenunterkünfte ist die Abgabe einer Teilnehmendenliste (Angabe der teilnehmenden Orchestermitglieder mit Namen, Geburtsdatum und Geschlecht, etc.) bei der Anreise zwingend erforderlich. Eine entsprechende Vorlage wird Anfang 2025 unter www.deutsches-musikfest.de zur Verfügung gestellt.

8. Zustimmung zu Bild- und Tonaufnahmen

Mit der Anmeldung wird zugestimmt, dass Bild- und Tonaufnahmen von den einzelnen Veranstaltungen, d. h. auch von den teilnehmenden Orchestern, erstellt werden, die über die akkreditierten Medien zur Berichterstattung bzw. Dokumentation des DMF 2025 oder zur Darstellung der BDMV genutzt werden können.

9. Credo des Festes

Das DMF 2025 ist ein Fest des Brückenbauens und der Teilhabe. Als solches wendet es sich an alle musikinteressierten Bevölkerungsgruppen. Die Orchestermitglieder werden gebeten, in diesem Sinn das Fest zu unterstützen und zu einem gemeinsamen Höhepunkt und Erlebnis der Amateur-, Blas- und Spielleutemusik zu gestalten.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt.