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Häufige Fragen

Wann und wo können wir uns für das DMF 2025 in Ulm und Neu- Ulm anmelden?
Die Anmeldung von Orchestern zur Teilnahme am Deutschen Musikfest erfolgt in drei Stufen.

1. Stufe von 01.03.2024 bis 31.12.2024:
Erhebung der Orchesterdaten und Teilnahme- bzw. Übernachtungswünsche. Hier wird bereits festgelegt, an welchen Veranstaltungsformaten (Wettbewerbe, Wertungsspiele etc.) die Orchester teilnehmen möchten.

1. Stufe von 01.03.2024 bis 31.12.2024:
Meldung der Musiktitel für Wertungsspiele und Wettbewerbe.

3. Stufe von 01.01.2025 bis 31.03.2025:
Erhebung der verbindlichen, detaillierten Zahlen der teilnehmenden Orchestermitglieder und die verbindliche Anmeldung für Gruppenunterkünfte und -verpflegung sowie die Bestellung von Merchandisingprodukten.

Weitere Informationen finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

Gibt es eine geregelte Mittags- und/oder Abendverpflegung für die teilnehmenden Orchester und was kosten diese?
Die Gemeinschaftsverpflegung (Mittag- und Abendessen) findet in einem großen Zelt auf dem Volksfestplatz in Ulm, Böfinger Straße 50, statt. Unser Caterer Kommando Verpflegung kocht dort frisch für 10,00 Euro pro Gericht. Mittagessen gibt es von 11:30 bis 14 Uhr, Abendessen wird von 17:30 bis 20:00 angeboten.

Was ist an Mitwirkungen beim DMF 2025 möglich?
Wie gewohnt wird es für die teilnehmenden Orchester verschiedene Möglichkeiten der Mitwirkung geben. Das reicht von der Teilnahme an Wertungsspielen, Wettbewerben und Meisterschaften in 10 Hallen, Musik in Bewegung im Stadion, Unterhaltungskonzerten auf ca. 15 Bühnen bis hin zur musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten und Festumzügen.
Ihre Präferenzen und Wünsche können die teilnehmenden Orchester mit der Anmeldung mitteilen.

Gibt es schon Regelungen für die Beteiligung an Wertungsspielen und Meisterschaften?
Alle Ausschreibungen finden Sie unter folgenden Links:

Wertungsspiele – Blasmusik
Wertungsspiele – Spielleutemusik
Wertungsspiele – Marschmusik

Wettbewerbe Blasmusik – Konzertwettbewerb
Wettbewerbe Blasmusik – Traditionelle Blasmusik
Wettbewerbe Blasmusik – Bläserklassen

Die Teilnahmebedingungen finden Sie hier:

Teilnahmebedingungen zum Deutschen Musikfest 2025 vom 29. Mai bis 1. Juni 2025 in Ulm und Neu-Ulm

Wo können die Orchestermitglieder übernachten und wo gibt es Möglichkeiten der Anmeldung?
Die Orchestermitglieder können in Hotels oder Gruppenunterkünften in Ulm und Neu-Ulm in der Region übernachten, die Anmeldungen können über alle gängigen Buchungsportale erfolgen. 
Wie gewohnt wird es kostengünstige Gemeinschaftsunterkünfte geben. Schulen im Innenstadtbereich der Stadt Ulm sind dafür vorgesehen. Die Buchung erfolgt mit der Anmeldung der Orchester über die DMF-Website. 

Gibt es Angebote für den Besuch besonderer Konzerte?
Die am DMF 2025 teilnehmenden Orchestermitglieder werden preisgünstige Sonderkonditionen für den Besuch von Galakonzerten erhalten. Die Angebote werden kontinuierlich auf der Website des DMF veröffentlicht.

Können nur Ensembles am DMF teilnehmen, die in einem der Mitgliedsverbände der Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände organisiert sind?
Nein. Grundsätzlich steht das Deutsche Musikfest allen interessierten Ensembles offen. Das schließt Schulorchester ebenso ein wie nicht-organisierte Spielleute. Sofern für gewisse Veranstaltungen eine vorherige Qualifikation erforderlich ist, z. B. für die Deutschen Meisterschaften der Spielleute, muss diese allerdings nachgewiesen werden.

Wann steht der Zeitplan fest? Wie verbindlich sind meine Terminwünsche?
Die endgültige Zuteilung der Programmpunkte inkl. Wertungsspielen, Wettbewerben, Unterhaltungskonzerten etc. erfolgt bis zum April 2025. Alle Teilnehmenden können davon ausgehen, dass sie in der Regel an den Tagen spielen, die sie bei der Anmeldung als Wunschtage angegeben haben. Orchester, die noch nicht genau wissen, an welchem Tag sie auftreten möchten, können bei der Anmeldung mehrere Tage ankreuzen und im Bemerkungsfeld darauf hinweisen, dass es sich um eine entweder/oder-Eintragung handelt.

Stand: 17. Juni 2024